Wir informieren sie gerne über den Investitionszuschuss der KfW. Die KfW-Bankengruppe bietet für die nachträgliche Absicherung Ihres Eigenheims diverse Fördermöglichkeiten an. Umfang und Höhe der Förderung sind von der Höhe des Investitionsbetrages abhängig. Hierfür ist es notwendig sich noch vor Durchführung der Sicherungsmaßnahmen online im Zuschussportal der KfW anzumelden und den Zuschuss zu beantragen.
Was wird gefördert?
- Arbeiten, die von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und technische Mindestanforderungen erfüllen
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren, vorhandene Fenster und Balkon- und Terrassentüren
- Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen, Türspione sowie Smarthome-Anwendungen und Einbruchmeldefunktionen
- Alarm- und Videosprechanlagen, Videoüberwachung, Zutrittssicherung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Privatpersonen jeglichen Alters, die
- Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung,
- Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung,
- Eine Wohnungseigentümerschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter
Wie und in welchem Umfang wird gefördert?
- Ausführliche Informationen zu den Programmen finden Sie auf der Seite der KfW. Hier können Sie auch Ihren Zuschuss schnell selbst berechnen und mehr über den genauen Ablauf erfahren: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/F%C3%B6rderprodukte/Altersgerecht-Umbauen-Investitionszuschuss-Einbruchschutz-(455-E)/
Haftungsausschluss:
Die oben genannten Informationen sind bzw. waren bei Erstellung dieser Seite aktuell. Im Laufe der Zeit kann die KfW allerdings auch Änderungen vornehmen. Aus diesem Grund können wir keine Gewährleistung für die Richtigkeit der Angaben übernehmen.